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Der Weg zum Taxi- & Mietwagenunternehmer
Sie möchten ein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen führen?

Dafür benötigen Sie eine Genehmigung vom Gewerbeamt – die sogenannte Konzession. Erst mit dieser dürfen Sie ein solches Unternehmen offiziell betreiben und Fahrgäste gewerblich befördern.



Voraussetzungen für die Taxi- und Mietwagengenehmigung (Konzession)

Persönliche Zuverlässigkeit

  • Keine rechtskräftigen Verurteilungen oder schwerwiegende Gesetzesverstöße.

Finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Keine erheblichen Rückstände bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen aus unternehmerischer Tätigkeit.
  • Nachweis eines Eigenkapitals von mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug.
  • Für jedes weitere Fahrzeug zusätzlich ein Nachweis von 1.250 Euro Eigenkapital.

Fachliche Eignung

  • Erfolgreiches Bestehen der IHK-Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer.
  • Alternativ: Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines Fachstudiums im relevanten Bereich.
  • Oder: Mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen.

 

Beantragung der Genehmigung

1. Antragstellung

  • Reichen Sie den Antrag auf Genehmigung für den Taxi- oder Mietwagenverkehr bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde ein.
  • Die Genehmigungsbehörde stellt Ihnen eine Übersicht mit den erforderlichen Unterlagen und weiteren Schritten zur Verfügung.

2. Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von:
    • Sozialversicherungsträgern
    • Stadt- oder Gemeindekasse
    • Finanzamt
    • Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung
    • Insolvenzgericht
  • Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftsvertrag
  • Eigenkapitalnachweis (Bankbestätigung)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung der Fahrzeuge
  • Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Zertifikat)

3. Kosten

  • Die Bearbeitungsgebühr für den Antrag beträgt ca. 200 Euro (variabel je nach Behörde). Zusätzliche Kosten entstehen z. B. für die An- oder Ummeldung des Gewerbes, das Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.


Wichtige Hinweise

Beobachtungszeitraum gemäß § 13 Abs. 4 PBefG: In vielen Städten können aufgrund eines Beobachtungszeitraums keine neuen Taxikonzessionen vergeben werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Genehmigungsbehörde über aktuelle Wartelisten oder über die Möglichkeit der Übertragung bestehender Genehmigungen (z. B. durch den Kauf eines Unternehmens).

Mietwagengenehmigungen werden in der Regel ohne Einschränkungen erteilt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Nachweis über die fachliche Eignung - Anmeldung zur IHK-Fachkundeprüfung

Industrie- und Handelskammer (IHK): Melden Sie sich frühzeitig (ca. 3–6 Monate im Voraus) bei Ihrer zuständigen IHK zur Fachkundeprüfung an.

Die Prüfungsgebühr liegt bei ca. 220 Euro, kann jedoch je nach IHK variieren.

 

Wie erhalte ich Lernunterlagen für die IHK-Fachkundeprüfung?

  • Lernsoftware / App: Nutzen Sie unsere speziell entwickelte App Taxi-Prüfung – die erfolgreiche Lernlösung für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer. Lernen Sie bequem am Smartphone, Tablet oder Computer – direkt über die App oder über unsere Internetseite. Die App deckt alle prüfungsrelevanten Themengebiete ab und hat sich bei zahlreichen Nutzerinnen und Nutzern bewährt. 👉🏼 zur Registration
  • Kurse: Einige Unternehmen bieten Vorbereitungskurse für die Fachkundeprüfung an. Diese Kurse sind jedoch häufig mit hohen Kosten verbunden und rechnen sich oft nicht. Zudem ersetzt ein Kurs nicht das eigenständige Lernen zu Hause – er kann es höchstens ergänzen.
  • Fachliteratur: Es gibt einige Bücher, die zur Vorbereitung auf den Prüfungsstoff dienen. Diese sind über Fachverlage oder Online-Händler erhältlich. Allerdings sind die Inhalte nicht immer vollständig oder aktuell, da sich gesetzliche Regelungen regelmäßig ändern. Häufig sind zusätzliche Materialien oder weiterführende Literatur notwendig, um den gesamten Prüfungsstoff abzudecken.

 

Haben Sie noch Fragen?

Für weitere Fragen rund um den Unternehmerschein stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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