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Personenbeförderungsschein
Der Weg zum Personenbeförderungsschein für Taxi- und Mietwagenfahrer





Darf ich einen Fahrgast befördern?

Mit dem Personenbeförderungsschein für Taxi- und Mietwagen dürfen Sie beruflich Fahrgäste befördern – das heißt, Sie dürfen selbst ein Fahrzeug mit Fahrgästen fahren, aber kein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen führen.
  • als Taxifahrer
  • als Mietwagenfahrer
  • auch für Kranken-, Schüler- oder Flughafentransporte (je nach Arbeitgeber)


Was sind die Voraussetzungen?
  • Mindestalter 21 Jahre
  • 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (EU-Kartenführerschein)
  • bei Zugezogenen außerhalb der EU wird ein Aufenthalt von 2 Jahren vorausgesetzt
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Vorstrafen (Führungszeugnis)
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen (Sehtest)
  • Nachweis über geistige und körperliche Eignung (medizinisches Eignungsgutachten)

Keine Ortskundeprüfung mehr erforderlich!
Die frühere Ortskundeprüfung, die zuletzt nur noch für Taxifahrer verpflichtend war, wurde zum 2. August 2021 bundesweit abgeschafft. Seitdem benötigen Sie keine Ortskundeprüfung mehr, wenn Sie einen Personenbeförderungsschein für Taxi- oder Mietwagenfahrten beantragen möchten.

Aktuell wird der Personenbeförderungsschein ohne schriftliche oder mündliche Prüfung erteilt. Es ist jedoch geplant, künftig eine einheitliche Fachkundeprüfung für alle Fahrer in der Personenbeförderung (Taxi- und Mietwagen) einzuführen – ein konkreter Starttermin steht weiterhin noch nicht fest.



Was muss ich erledigen?

Antragstellung bei Ihrer zuständigen Behörde (Führerscheinstelle) auf Erteilung des Personenbeförderungsscheines.
(Die Bearbeitung dauert ca. 7 Wochen)

Melden Sie sich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Industrie- und Handelskammer zur Prüfung an.

Für Interessenten aus München:
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19, 81373 München


Was muss ich mitbringen?
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (kann nachgereicht werden)
  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner (kann nachgereicht werden)
  • (Nachweis der bestandenen Prüfung - ist seit 2021 nicht mehr erforderlich)
  • Kosten: ca. 70 Euro für den Antrag incl. polizeilichem Führungszeugnis



Wo kann ich mein Eignungsgutachten und meinen Sehtest machen?
Beispielsweise bei einem der folgenden Arbeits- oder Betriebsmedizinern:
  • Prof. Dr. med. Rainer Kirchhoff, Ridlerstr. 8, 80339 München, Tel. 089 / 509 144 ca. 92,- Euro
  • Dr. Serbaz Inal, Bayerstr. 15, 80335 München, Tel. 089 / 520 3390 ca. 95,- Euro
  • Dr. Manfred Hingerle, Am Brunnen 17, 85551 Kirchheim, Tel. 089 / 903 6110 ca. 100,- Euro


Was muss ich mitbringen?
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Brille (falls Sie eine tragen)
  • Ca. 1,5 Stunden Zeit einplanen
  • Preise variieren – ein Vergleich lohnt sich!

Das gesundheitliche Eignungsgutachten ist 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.





Berufsbeschreibung

Taxifahren gehört zu den abwechslungsreichsten Berufen der Welt. In kaum einem anderen Beruf haben Sie so engen Kontakt mit Menschen aus allen Bevölkerungsschichten. Besonders in Großstädten trifft man viele Geschäftsleute – ideal, um interessante Gespräche zu führen und wertvolle Kontakte zu knüpfen.


Vorteile:
  • Flexibel möglich: als Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob
  • Umsatzbeteiligung auf Verhandlungsbasis (in der Regel 40–50 %)
  • Mindeststundenlohn laut Gesetz
  • Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Je mehr Sie fahren, desto höher ist Ihr Verdienst
  • Freie Zeiteinteilung (z. B. einzelne Stunden, feste Tage, Tag- oder Nachtschicht)
  • Besorgungen können oft während der Arbeitszeit erledigt werden
  • Kein direkter Vorgesetzter im Fahrzeug
  • Steuerfreie Zuschläge für Sonn- und Feiertage sowie Nachtarbeit
  • Taxifahrer werden dauerhaft gesucht
  • Hohe Arbeitsplatzsicherheit (nahezu 100 %)
  • Taxiunternehmen gibt es in jedem Stadtteil – kurze Arbeitswege
  • Oft freie Fahrzeugwahl, da viele Unternehmen dringend Fahrer suchen
  • Steuerfreie Trinkgeldeinnahmen
  • Mit dem Taxischein dürfen Sie auch als Mietwagenfahrer arbeiten
  • Sofortiger Geldeingang – kein Warten auf Monatslohn
  • Besseres Kennenlernen von der Stadt und Umgebung
  • Wartezeiten können sinnvoll genutzt werden (z. B. Weiterbildung, Lesen, Entspannen, Telefonieren)
  • Perspektive zur Gründung eines eigenen Taxiunternehmens

Nachteile:
  • Abhängig von der aktuellen Kundennachfrage
  • Kein fester Lohn – meist auf Umsatzbeteiligung basierend
  • Hoher Lernaufwand bei verpflichtender Fach- oder Ortskundeprüfung (je nach Regelung)