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Personenbeförderungsschein Berlin
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Berlin

Der Weg zum Personenbeförderungsschein

Darf ich Fahrgäste befördern? 

Mit dem P-Schein dürfen Sie in Berlin als Taxifahrer oder Mietwagenfahrer (auch Krankentransporte etc.) beruflich Personen befördern. Sie dürfen aber kein eigenes Taxiunternehmen führen – hierfür ist eine Unternehmergenehmigung nötig.

 

Voraussetzungen: 

Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein (für Rettungsfahrten 19) und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines Führerscheins Klasse B sein. Ein Hauptwohnsitz in Berlin ist erforderlich. Sie dürfen keine relevanten Vorstrafen haben (Führungszeugnis), müssen ausreichendes Sehvermögen und körperliche/geistige Eignung nachweisen (ärztliches Gutachten und Sehtest). Außerdem verlangt Berlin seit dem 02.08.2021 einen Fachkundenachweis (bspw. durch Prüfung oder bestimmte Qualifikation).

 

Keine Ortskundeprüfung mehr

Die frühere Ortskenntnisprüfung entfällt seit 02.08.2021 bundesweit. In Berlin wird der P-Schein derzeit ohne spezielle Ortskundeprüfung erteilt. Stattdessen ist (wie oben) ein allgemeiner Fachkundenachweis erforderlich. Künftig soll es eine bundeseinheitliche Fachkundeprüfung für alle Taxen-/Mietwagenfahrer geben – ein genauer Termin steht noch aus.

 

Was muss ich erledigen?

Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Berliner Bürgeramt (Fahrerlaubnisbehörde). Beispiel: Bürgeramt Klosterstraße (Klosterstraße 71, 10179 Berlin) oder Bürgeramt Rathaus Mitte (Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin). Dort stellen Sie den Antrag auf Ersterteilung des P-Scheins und lassen das erforderliche polizeiliche Führungszeugnis direkt beantragen. Die Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen (der P-Schein selbst wird bis zu 5 Jahre ausgestellt).

 

Was muss ich mitbringen?

  • Ausweis und Führerschein: Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass und EU-Führerschein (Klasse B). Bei altem Papierführerschein beantragen Sie gleichzeitig die Umstellung auf Kartenführerschein.
  • Führungszeugnis: Ein aktuelles Führungszeugnis (Belegart O) muss vorgelegt werden; es kann direkt im Bürgeramt beantragt werden. (Gebühr ca. 13 €.)
  • Ärztliche Gutachten: Aktuelles augenärztliches Attest (Sehtest; max. 2 Jahre alt) und eine Bescheinigung über körperliche/geistige Eignung (max. 1 Jahr alt). Formulare dafür erhalten Sie im Ordnungsamt oder Bürgeramt.
  • Prüfungsnachweis: Nachweis der geforderten Fachkunde (bei Ersterteilung seit 2021 nötig). Bis zur Einführung einer Prüfung können anerkannte Fortbildungen oder Verkehrsakademie-Abschlüsse als Ersatz gelten.
  • Kosten: 45,10 € für die Erteilung des P-Scheins. Dazu kommen ca. 13 € für das Führungszeugnis. Rechnen Sie insgesamt mit etwa 58 €.

 

Wo kann ich Sehtest und Eignungsgutachten machen?

Viele Arbeits- oder Augenärzte in Berlin führen die nötigen Untersuchungen durch. Beispiele (Termine/Preise variieren): Taxiarzt.de in Berlin-Mitte (Prager Str. 5, Tel. 27 97 67 44), AVUS – Arbeitsmedizin in Charlottenburg (Carmer Str. 1), oder ein Verkehrsmedizinisches Institut wie DEKRA (Warschauer Str. 32). Oft bieten auch Betriebs- oder Arbeitsmediziner in Krankenhäusern diese Untersuchungen an.

 

Sonstiges

  • Terminbuchung: Nutzen Sie das Berliner Serviceportal zur Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
  • P-Schein-Abholung: Nach Bewilligung holen Sie den P-Schein persönlich beim gleichen Bürgeramt ab.
  • Gültigkeit: Der P-Schein ist bis zu 5 Jahre gültig. Verlängerung einige Monate vor Ablauf über Bürgeramt (ebenfalls Termin erforderlich).

Quellen: Berlin.de (Fahrerlaubnisbehörde), IHK Berlin (Fachkundepflicht).